Anfahrt


Vergebliche Anfahrt:

Ein problematisches Kapitel in der Kundendienstarbeit. Sehen Sie hierzu einen Auszug aus einem Vordruck, der in solchen Fällen beim Kunden hinterlassen wird:

...Vergebliche Anfahrt Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie hatten mit unserer Auftragsannahme für heute, den ______________ , einen verbindlichen Termin zur Überprüfung / Reparatur Ihres Elektro-Haushaltsgerätes vereinbart. Ausgemacht war, dass ich Sie vormittags / nachmittags / ab / bis / zwischen____________Uhr besuche. Leider habe ich Sie aber um ________ Uhr nicht angetroffen. Trotz mehrfachen Klingelns und einer Wartezeit von über 10 Minuten habe ich keinen Zugang bekommen. Es gab auch keinerlei Hinweise oder Mitteilungen über Ihren Verbleib, so dass ich nun unverrichteter Dinge wieder abreisen werde.

Da Sie mit der Auftragsannahme einen rechtmäßigen Werkvertrag geschlossen haben, müssen Sie die, durch diese vergebliche Anfahrt verursachten Vergütungsansprüche bezahlen. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um:

1 x Wegekostenpauschale( Monteurfahrzeit ) euro; 11,90 1 x Kfz-Kostenpauschale euro; 12,90 gesamt euro; 24,80 zuzüglich 19%Mehrwertsteuer euro; 4,41 zu zahlender Gesamtbetrag euro; 29,51

Auch wenn sich zwischenzeitlich die Reparatur / Überprüfung Ihres Gerätes erübrigt haben sollte, überweisen Sie bitte den fälligen Betrag für die vergebliche Anfahrt, auf das unten angegebene Konto, unter Hinweis auf Rechnungs-Nr. ______________. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass die Stornierung eines Termins nur bis spätestens 12°°Uhr am vorhergehenden Arbeitstag möglich ist. Möchten Sie jedoch, dass Sie ein Monteur erneut aufsucht, wird keine zweite Anfahrt berechnet.

AUFTRAGERTEILUNG